Drohnenführerschein – Online Prüfung nach EU Drohnenverordnung

Die EU-Drohnenverordnung schreibt den Drohnenführerschein für alle Bestands-Drohnen über 250 Gramm fest. Und für alle zukünftig klassifizierten und zertifizierten Drohnen der Drohnen-Klassen C1, C2, C3 und C4.

In den EU Mitgliedsstaaten gibt es daher einen unglaublichen „RUN“ auf alle Informationen rund um das Thema Drohnenführerschein. Zumal das Thema relativ komplex schein. Gibt es doch nicht bloß einen Drohnenführerschein, sondern gleich mehrere:

  • Den kleinen EU Drohnenführerschein als „EU Kompetenznachweis A1/A3“
  • Den großen EU Drohnenführerschein als „EU Fernpilotenzeugnis A2“

Der kleine EU-Drohnenführerschein kann direkt beim Luftfahrtbundesamt (LBA) online absolviert werden – und dies jetzt in der Anfangszeit sogar komplett kostenlos. Alle Infos dazu hier:

Anders verhält es sich beim großen EU Drohnenführerschein. Dieser kann nur bei externen zertifizierten Prüfstellen absolviert werden und kostet Geld.  Schulung und Prüfung können einzeln oder als Paket gebucht werden. Anfangs war lediglich eine Schulung vor Ort (Klassenrumschulung / Vorträge etc) geplant. Doch mittlerweile gibt es auch erste Prüfstellen, die das EU Fernpilotenzeugnis A2 online mit Prüfung und Schulung anbieten.

Die Schulung mit anschließender Prüfung ist recht umfangreich aber ermöglicht es dann, mit den entsprechenden Drohnen anstatt bloß in der Kategorie OPEN A3 dann auch in der Kategorie OPEN A2 zu fliegen.

Mittlerweile gibt e online einen richtigen Drohnen-Führerschein-Tourismus zum Beispiel von Österreich „online“ nach Deutschland. Denn Österreich sieht aktuell noch keine Online Prüfung für den A2 Drohnenführerschein vor. Doch durch die Vereinheitlichung im Zuge der EU Gesetze und EU Drohnenverordnung ist es nun auch Möglich, daß Österreicher online einfach das Fernpilotenzeugnis A2 bei einem deutschen Anbieter abschließen. Denn die Führerscheine sind ja ohnehin EU-weit gültig.

Das EU Fernpilotenzeugnis A2 ermöglicht es den Besitzern einer Bestandsdrohe mit über 500 Gramm dann auch bis zu 50 Meter an Menschen heran zu fliegen.

Drohnenbesitzer einer Drohne aus der C2-Drohnen-Klasse können sogar bis zu 30 Meter an Menschen heran fliegen oder bis zu 5 Meter im Langsam-Modus.

 

Drohnen EU Fernpilotenzeugnis A2

 

 

 

Drohnen: Versicherungspflicht nach EU Drohnenverordnung

2021 wurde die neue EU-Drohnenverordnung für alle EU Mitgliedsstaaten offiziell eingeführt. Diese neue Verordnung regelt die Drohnen-Gesetze für die gesamte EU einheitlich.

Dies birgt den großen Vorteil, daß sowohl professionelle Drohnen-Piloten und Firmen für Luftaufnahmen oder Inspektionen als auch Privatpersonen im Urlaub auch im EU-Ausland problemlos fliegen können.

Es gelten die gleichen Drohnen-Gesetze. Auch die Drohnen-Registrierung (UAS-Betreiber-Registrierung) und die EU Drohnenführerscheine sind im Ausland weiterhin gültig.

In diesem Zuge wurden die Drohnen Versicherungspflicht in der EU weiterhin in der Verantwortung der Mitgliedsstaaten belassen. Schon vorher war die Versicherungspflicht nur im Landesgesetz verankert und Sache der einzelnen Länder. In Deutschland beispielsweise ist die Versicherungspflicht im deutschen Luftrecht verankert.

Ob eine Versicherungspflicht für Drohnen besteht, kann also nach wie vor von Land zu Land unterschiedlich sein. In Deutschland jedenfalls besteht diese Versicherungspflicht.

Doch eine Drohnenversicherung muß nicht teuer sein. Diese gibt es bereits ab wenigen Euro im Jahr. Hier gibt es einen Test und Vergleich der besten Drohnen-Haftpflichtversicherungen.

Auch in Österreich besteht eine Versicherungspflicht für Drohnen.

Unklar ist aktuell, wie hier die Vorgaben in Ländern wie Frankreich oder den Niederlanden sind.