Die DJI Air 3: Eine Sinfonie der Luftbildfotografie

In den Weiten des Himmels erhebt sich ein technologisches Meisterwerk – die DJI Air 3. Diese außergewöhnliche Drohne verkörpert die Essenz der Luftbildfotografie und bietet eine Harmonie aus fortschrittlicher Technologie, kreativen Funktionen und beispiellosem Flugerlebnis.


Ein Meilenstein der Luftbildfotografie

Die DJI Air 3 ist das neueste Juwel aus der Schmiede von DJI, einem Pionier in der Drohnenindustrie. Mit ihrer bemerkenswerten Dual-Kamera revolutioniert sie die Art und Weise, wie wir die Welt von oben betrachten. Die Weitwinkelkamera mit einem 1/1,3-Zoll-CMOS-Sensor erfasst atemberaubende Panoramen in gestochen scharfer Qualität, während die mittlere Telekamera mit 3-fachem Zoom fesselnde Nahaufnahmen ermöglicht.

Die DJI Air 3 - Eine leistungsstarke Drohne mit Dual-Primär-Kamerasystem für beeindruckende Luftaufnahmen und -videos

Eine bahnbrechende Drohne für die Luftbildfotografie und -videografie. Mit ihrem leistungsstarken Dual-Primär-Kamerasystem, das aus einer Weitwinkelkamera und einer mittleren Telekamera mit 3-fachem Zoom besteht, bietet sie Piloten ein vielseitiges Werkzeug für beeindruckende Aufnahmen aus der Luft. Die beiden Kameras liefern atemberaubende 48-Megapixel-Fotos und hochauflösende 4K-HDR-Videos mit reichen Farbdetails und natürlichen Lichtübergängen. Mit einer verlängerten Flugzeit von bis zu 46 Minuten und omnidirektionaler Hinderniserkennung setzt die DJI Air 3 neue Maßstäbe in der Drohnenfotografie und -videografie.

Eine Melodie der Kreativität

Die DJI Air 3 ist mehr als nur ein Werkzeug – sie ist ein Instrument der Kreativität. Dank einer Fülle intelligenter Funktionen können Luftaufnahmen in kunstvolle Kompositionen verwandelt werden. Mit „MasterShots“ dirigiert die Drohne eigenständig eine spektakuläre Choreografie, während „Hyperlapse“ die Zeit in faszinierende Geschichten umwandelt. „FocusTrack“ ermöglicht es, Motive mit Leichtigkeit im Fokus zu behalten, während „SmartPhoto 3.0“ das Beste aus jeder Aufnahme herausholt.

Intelligente Funktionen der DJI Air 3 erweitern die kreative Vielfalt der Luftaufnahmen

Mit FocusTrack, QuickShots, Hyperlapse und SmartPhoto 3.0 bietet die DJI Air 3 intelligente Funktionen, die die kreativen Möglichkeiten der Piloten erweitern. Die vertikale 2,7K-Videoaufnahme ermöglicht schnelle Veröffentlichungen auf Social-Media-Plattformen, während der Nachtmodus beeindruckende Filmaufnahmen in Umgebungen mit schlechten Lichtverhältnissen ermöglicht. Mit APAS 5.0 für Hindernisvermeidung und dem O4-Videoübertragungssystem für eine stabile Live-Ansicht bietet diese Drohne ein sicheres und reibungsloses Flugerlebnis.

Fliegen in Harmonie

Die DJI Air 3 bietet ein fliegerisches Erlebnis, das seinesgleichen sucht. Mit einer verlängerten Flugzeit von bis zu 46 Minuten kann die Welt von oben in vollen Zügen genossen werden. Die leistungsstarke omnidirektionale Hinderniserkennung sorgt für eine sichere Reise durch den Luftraum und ermöglicht es Piloten, sich ganz auf ihre kreative Vision zu konzentrieren.

Die Partitur der Perfektion

Jeder Aspekt der DJI Air 3 ist auf höchste Leistung und Benutzerfreundlichkeit abgestimmt. Die fortschrittliche O4-Videoübertragung der Air 3 von DJI sorgt für eine stabile Live-Ansicht und eine sichere Datenübertragung. Einfache Nachbearbeitungstools und Tilt-Shift-Effekte verleihen den Aufnahmen den letzten Schliff.

DJI Air 3: Die Bühne der Luftbildfotografie

Die DJI Air 3 ist mehr als nur eine Drohne – sie ist die Bühne für Luftbildfotografen und Videografen, um ihre Kreativität und Leidenschaft zum Ausdruck zu bringen. Mit einer Kombination aus modernster Technologie und inspirierenden Funktionen hebt sie die Luftbildfotografie auf eine neue Stufe.

(Erfahren Sie mehr über die DJI Air 3 auf den folgenden Seiten:)

Preise der DJI Air 3

Die DJI Air 3 - Eine leichte und flexible Drohne mit Zubehör für verbesserte Flugleistung und zusätzliche Sicherheit durch DJI Care Refresh

Die DJI Air 3 ist nicht nur leistungsstark, sondern auch leicht und flexibel, ideal für Outdoor-Abenteuer. Mit Zubehör wie dem DJI Air 3 ND-Filterset und dem DJI USB-C Netzteil (100W) können Piloten ihre Flugleistung verbessern und ihre Kreativität entfesseln. Das DJI Care Refresh bietet zusätzliche Sicherheit und Schutz vor Unfallschäden, indem es den Austausch des Produkts bei einem Unfall ermöglicht.

Die DJI Air 3 ist in verschiedenen Konfigurationen erhältlich, um den unterschiedlichen Anforderungen der Luftbildfotografen gerecht zu werden. Die Preise variieren je nach enthaltenem Zubehör und Fernsteuerungsoptionen:

  1. DJI Air 3 (mit DJI RC-N2 Fernsteuerung) – Preis: 1.099 EUR
  2. DJI Air 3 Fly More Combo (mit DJI RC-N2 Fernsteuerung) – Preis: 1.349 EUR
  3. DJI Air 3 Fly More Combo (mit DJI RC 2 Fernsteuerung) – Preis: 1.549 EUR

Jede Konfiguration bietet eine einzigartige Kombination von Zubehör und Funktionen, um den Bedürfnissen der Piloten gerecht zu werden. Die DJI Air 3 ist eine Investition in unendliche kreative Möglichkeiten und eine unvergleichliche Erfahrung in der Luftbildfotografie.

Key Features der DJI Air 3

  • Dual-Primär-Kamerasystem mit Weitwinkelkamera und mittlerer Telekamera mit 3-fachem Zoom
  • 48-Megapixel-Fotos und hochauflösende 4K-HDR-Videos mit 60 Bildern pro Sekunde
  • Unterstützung von 10-Bit-D-Log M– und 10-Bit-HLG-Farbmodi für mehr Flexibilität in der Postproduktion
  • Bis zu 46 Minuten Flugzeit für längere und kreativere Aufnahmen
  • Omnidirektionale Hinderniserkennung und APAS 5.0 für sicheres und reibungsloses Fliegen
  • O4-Videoübertragungssystem für stabile Live-Ansicht und sichere Datenübertragung
  • Intelligente Funktionen wie FocusTrack, QuickShots, Hyperlapse, SmartPhoto 3.0 und mehr
  • Vertikale 2,7K-Videoaufnahmen für einfache Social-Media-Veröffentlichung
  • DJI Care Refresh für zusätzliche Sicherheit und Sorgenfreiheit

Die DJI Air 3 vereint all diese Funktionen und Eigenschaften in einem kompakten und leistungsstarken Paket und setzt neue Maßstäbe für die Luftbildfotografie. Egal, ob Sie ein Profi oder ein begeisterter Hobbyist sind, die DJI Air 3 wird Sie mit ihren vielseitigen Möglichkeiten und ihrer beeindruckenden Leistung begeistern. Tauchen Sie ein in die Welt der Luftbildfotografie und lassen Sie sich von der DJI Air 3 in den Himmel der Kreativität entführen.

Drohnen-Verordnung 2017

Am 07.04.2017 ist die neue Drohnen-Verordnung in Kraft getreten. Die Neuregelung zum Umgang mit unbemannten Fluggeräten umfasst gewichtsabhängige Vorschriften und allerhand Betriebsverbote. Auf unten-von-oben.de klären wir über die neuen Drohnen-Gesetze auf und erläutern die wichtigsten Regelungen.

Drohnen-Haftpflichtversicherung: Konditionen im Überblick

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Drohnen-Verordnung vom Jahr 2017

DJI Phantom 4 mit Drohnen-Plakette („Drohnen-Kennzeichen“).

Unbemannte Fluggeräte – daher nicht nur Drohnen, sondern auch andere Flugmodelle – werden nach der neuen Drohnen-Verordnung durch ihr Startgewicht unterteilt. Unter dem Startgewicht versteht man das vollständige Abfluggewicht des Flugmodells, daher sind hier auch beispielsweise Kamera, Akku oder Gimbal-Ausgleichssystem mit eingeschlossen. Eine Unterscheidung zwischen gewerblicher oder privater Nutzung der Kameradrohne findet nicht mehr statt. Das abgestufte Neukonzept der novellierten Drohnen-Verordnung sieht je nach Abfluggewicht unterschiedliche Regelungen vor:

  • Startgewicht ab 250 Gramm: An Drohnen mit einem Abfluggewicht von mehr als 250 Gramm muss nunmehr eine Drohnen-Plakette befestigt werden. Die umgangssprachlich auch als „Drohnen-Kennzeichen“ bezeichnete Plakette dient der Identifizierung bei Verlust oder bei einem Schadensfall. Demnach müssen alle Drohnen mit einem Startgewicht von mehr als 250 Gramm ab 01.10.2017 über eine feuerfeste sowie dauerhaft und sichtbare Plakette verfügen, die Namen und Anschrift des Eigentümers enthält. Optional kann auf der Plakette auch die Telefonnummer des Drohnen-Inhabers beinhalten, um den Eigentümer bei Verlust schneller ausfindig machen zu können. Drohnen-Plaketten nach gesetzlicher Mindestanforderung sind zum Beispiel hier erhältlich.
  • Startgewicht von mehr als 2 Kilogramm: Weist die Drohne eine Startmasse von mehr als zwei Kilogramm auf, so muss der Steuerer ab 01.10.2017 besondere Flugkenntnisse durch eine entsprechend zertifizierte Stelle nachweisen können. Die Kenntnisse zum Erlangen des so genannten „Drohnen-Führerscheins“ können auch online bei den durch das LBA anerkannten Prüfstellen erlangt werden.
  • Startgewicht von mehr als 5 Kilogramm: Für Drohnen und andere unbemannte Flugsysteme mit einem Abfluggewicht von mehr als fünf Kilogramm sind nunmehr Aufstiegserlaubnisse erforderlich. Eine Aufstiegserlaubnis ist – unabhängig vom Gewicht – auch dann erforderlich, wenn das Fluggerät bei Nacht eingesetzt wird.

Die Verordnung ist am 6. April 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 7. April 2017 in Kraft getreten. Die Regelungen bezüglich der Kennzeichnungspflicht und die Pflicht zur Vorlage eines Kenntnisnachweises gelten ab dem 1. Oktober 2017.

Bundesverkehrsminister Dobrindt:

„Drohnen bieten ein großes Potenzial – privat wie gewerblich. Immer mehr Menschen nutzen sie. Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen. Für die Nutzung von Drohnen sind deshalb klare Regeln nötig. Um der Zukunftstechnologie Drohne Chancen zu eröffnen und gleichzeitig die Sicherheit im Luftraum deutlich zu erhöhen, habe ich eine Neuregelung auf den Weg gebracht. Neben der Sicherheit verbessern wir damit auch den Schutz der Privatsphäre.“

Drohnen über Wohngrundstücken

Abseits davon enthält die novellierte Drohnen-Verordnung vom Jahr 2017 ein Betriebsverbot von Drohnen über Wohngrundstücken, sofern das Fluggerät ein Abfluggewicht von mehr als 250 Gramm aufweist und keine ausdrückliche Zustimmung durch den Eigentümer oder einen anderen Nutzungsberechtigten des Wohngrundstückes vorliegt (§ 21b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 LuftVO). Das generelle Betriebsverbot über Wohngrundstücken soll insbesondere die Privatsphäre als auch Persönlichkeitsrechte anderer schützen und soll auch dazu führen, dass Drohnen in dicht besiedelten Wohngebieten nicht mehr allzu häufig anzutreffen sind. Stattdessen sollen Kameradrohnen und andere Flugmodelle vor allen Dingen in der Nähe von unbebauten Flächen – etwa Gewerbegebieten, weniger besiedelten Ortsgebieten oder speziell errichteten Modellflugplätzen – zum Einsatz kommen. Das Betriebsverbot gilt auch für andere Flugmodelle und auch immer dann, wenn das Gerät in der Lage ist, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen.

Ausweichpflicht, Flughöhe und 100 Meter Mindestabstand

  • Ausweichpflicht: Unbemannte Fluggeräte müssen gemäß neuer Drohnen-Verordnung stets bemannten Luftfahrzeugen – etwa Hubschraubern, Sport-Flugzeugen oder gar Passagierflugzeugen – stets ausweichen. Unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle sind auch verpflichtet, unbemannten Freiballonen auszuweichen.
  • Flughöhe: Drohnen-Einsätze dürfen nach der neuen Drohnen-Verordnung in Höhen von bis zu 100 Metern über Grund stattfinden. Davon ausgenommen sind Einsätze auf Geländen, bei denen eine allgemeine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen besteht – etwa dafür vorgesehenen Modellflug-Sportplätzen. Eine Flughöhe von mehr als 100 Metern ist auch möglich, wenn der Steuerer Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer ist oder über einen entsprechenden Kenntnisnachweis verfügt – dann aber nur, wenn es sich bei dem Flugmodell nicht um einem Multikopter handelt.
  • 100 Meter Mindestabstand: Abseits davon gilt nach neuer Drohnen-Verordnung ein Flugverbot sowie ein Mindestabstand von 100 Metern zu sensiblen Bereichen – etwa Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Naturschutzgebieten, Hauptverkehrswegen wie Bundesautobahnen oder eng befahrenen Verkehrswegen sowie An- und Abflugbereichen und Kontrollzonen von Flugplätzen.

Drohnen-Verordnung vom Jahr 2017 grafisch dargestellt.

Haftpflichtversicherung

Im Übrigen gilt abseits der neuen Drohnen-Verordnung weiterhin die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Da die meisten Privat-Haftpflichtversicherungen keine Schäden durch unbemannte Fluggeräte wie Kameradrohnen einschließen, ist der Abschluss einer speziellen Drohnen-Haftpflichtversicherung empfehlenswert. Eine solche Drohnen-Haftpflichversicherung kostet um die 80,- Euro pro Jahr und ist beispielsweise hier per Online-Antrag erhältlich.

FPV-Flüge mit Einschränkungen erlaubt

Trotz Sichtflug-Regel können Drohnen-Einsätze mit einer Videobrille erlaubt sein, sofern die Einsätze bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden und das Fluggerät nicht mehr als 250 Gramm wiegt und eine andere Person das Fluggerät in Sichtweite beobachten sowie den Steuerer auf eventuelle Gefahren hinweisen kann. Die FPV-Erlaubnis der neuen Drohnen-Verordnung unterstützt damit den FPV-Sport.