Drohnen: Versicherungspflicht nach EU Drohnenverordnung

2021 wurde die neue EU-Drohnenverordnung für alle EU Mitgliedsstaaten offiziell eingeführt. Diese neue Verordnung regelt die Drohnen-Gesetze für die gesamte EU einheitlich.

Dies birgt den großen Vorteil, daß sowohl professionelle Drohnen-Piloten und Firmen für Luftaufnahmen oder Inspektionen als auch Privatpersonen im Urlaub auch im EU-Ausland problemlos fliegen können.

Es gelten die gleichen Drohnen-Gesetze. Auch die Drohnen-Registrierung (UAS-Betreiber-Registrierung) und die EU Drohnenführerscheine sind im Ausland weiterhin gültig.

In diesem Zuge wurden die Drohnen Versicherungspflicht in der EU weiterhin in der Verantwortung der Mitgliedsstaaten belassen. Schon vorher war die Versicherungspflicht nur im Landesgesetz verankert und Sache der einzelnen Länder. In Deutschland beispielsweise ist die Versicherungspflicht im deutschen Luftrecht verankert.

Ob eine Versicherungspflicht für Drohnen besteht, kann also nach wie vor von Land zu Land unterschiedlich sein. In Deutschland jedenfalls besteht diese Versicherungspflicht.

Doch eine Drohnenversicherung muß nicht teuer sein. Diese gibt es bereits ab wenigen Euro im Jahr. Hier gibt es einen Test und Vergleich der besten Drohnen-Haftpflichtversicherungen.

Auch in Österreich besteht eine Versicherungspflicht für Drohnen.

Unklar ist aktuell, wie hier die Vorgaben in Ländern wie Frankreich oder den Niederlanden sind.